AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen und Dienstleistungen der Gedomo GmbH (Gebäudesteuerung, Medientechnik, Videoüberwachung, Beschallungstechnik, IT und Netzwerk sowie Sonderentwicklungen) mit ihren Kunden.

Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Gedomo GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ab.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Gedomo GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote der Gedomo GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Gedomo GmbH oder durch tatsächliche Ausführung der bestellten Leistung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Lieferung bzw. nach Erbringung der Leistung. Bei Projekten mit mehreren Teillieferungen wird die jeweils gelieferte Menge gesondert in Rechnung gestellt. Dienstleistungen werden nach deren Abschluss in Rechnung gestellt; eine förmliche Abnahme ist hierfür nicht Voraussetzung.

Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsziele bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB) sowie der Ersatz angemessener Mahn- und Inkassokosten.

§ 5 Liefer- und Ausführungsfristen

Vereinbarte Liefer- und Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unzureichenden Mitwirkung des Kunden (§ 6) beruhen, berechtigen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen; dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt auf eigene Kosten und rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten der Gedomo GmbH sämtliche für die Inbetriebnahme erforderlichen Voraussetzungen zur Verfügung, insbesondere:

  • die mechanisch und elektrisch fertig installierten Komponenten, unabhängig davon, ob diese von Gedomo GmbH geliefert oder vom Kunden selbst beigestellt bzw. ergänzt wurden;
  • funktionsfähige Netzwerk- und Stromversorgung;
  • sämtliche für die Inbetriebnahme erforderlichen Zugangsdaten.

Die elektrische Installation der von Gedomo GmbH gelieferten Komponenten erfolgt durch den Kunden bzw. durch von diesem beauftragte Elektrofachbetriebe.

§ 7 Übergabe

Die Übergabe erfolgt im Zuge der gemeinsamen Inbetriebnahme vor Ort mit dem ausführenden Elektrofachbetrieb des Kunden. Eine gesonderte förmliche Abnahme ist nicht erforderlich. Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt als Ablieferung im Sinne der Gewährleistung.

§ 8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für die von der Gedomo GmbH gelieferten Waren und erbrachten Leistungen beträgt, abweichend von der gesetzlichen Regelung des § 933 ABGB, sechs Monate ab Ablieferung gemäß § 7. Diese Verkürzung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern gemäß § 1.

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung, Eingriffe durch den Kunden oder Dritte, normale Abnutzung oder auf eine fehlerhafte, nicht von Gedomo GmbH ausgeführte elektrische Installation zurückzuführen sind.

§ 9 Haftung

Für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Betriebsausfall, haftet die Gedomo GmbH nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden.

Für die ordnungsgemäße elektrische Installation der gelieferten Komponenten sowie für daraus resultierende Schäden übernimmt die Gedomo GmbH keine Haftung, da diese Installation nicht durch Gedomo GmbH erfolgt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum der Gedomo GmbH.

Die von Gedomo GmbH entwickelte Steuerungssoftware domolink connect© ist Bestandteil der gelieferten Hardware und läuft nach der Inbetriebnahme lokal beim Kunden. Über die Nutzung der in Betrieb genommenen Anlage entscheidet der Kunde frei.

Zur Konfiguration steht eine gesonderte Software zur Verfügung, die derzeit unentgeltlich, jedoch ausschließlich auf Anfrage bei der Gedomo GmbH erhältlich ist. Die Gedomo GmbH behält sich vor, die Bedingungen für die Bereitstellung dieser Konfigurationssoftware künftig zu ändern.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das für Hartberg sachlich zuständige Gericht.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

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